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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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tel hat, den aus Willkühr irgend eines Bi-schofs entspringenden Mißbrauchen der bi-schöflichen Gewalt zu steuern.

Zuletzt noch folgende Frage: gibt es we-niger und weniger schädliche Mißbrauche inder hier besprochenen Beziehung, wo der Bi-schof in der freien, ursprünglichen Ausübungder bischöflichen Gewalt, die Anstellung, Ver-setzung und Entsetzung der Geistlichen betref-fend, nicht völlige Freiheit hat?

Gibt es weniger oder weniger schädlicheMißbräuche, wo das Beneficiat-Wesen demBischof so sehr die Hände bindet, daß ereinen, wenn gleich notorisch schlechten, un-tauglichen Beneficiaten, er sei Pfarrer oderwas immer, wofern dessen Untauglichkeit nichtgerichtlich bewiesen werden kann, nicht amo-viren darf?

Gibt es weniger oder weniger schädlicheMißbräuche, wo der Bischof in der freienAusübung der ihm, in Beziehung auf diehier besprochene Anstellung seiner Gehülfenzu Kirchen-Aemtern, gehörenden Gewalt durch