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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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wähl geeigneten Alter. In dieser Abthei-lung darf die Tendenz, die Zöglinge vor-zugsweise zum geistlichen Stande zu bilden,oder sie zur Wahl dieses Standes zu bestim-men, durchaus nicht obwalten; in dieser Be-ziehung darf in dieser Abtheilung nur dieTendenz obwalten, die Zöglinge zu bewah-ren, daß nicht, wie bei anderweitiger Bil-dung sehr zu fürchten sein dürfte, diejenigenaus ihnen, welche von Gott zum geistlichenStande berufen sind, durch Weltlichkeit u. s. w.unfähig werden, zur Zeit der Standeswahlden Ruf Gottes zu erkennen, diesem Rufedurch die Wahl des geistlichen Standes zufolgen, und den Forderungen dieses Standes,wenn sie ihn gewählt haben werden, zu ent-sprechen. Mit dem hier Erwähnten stimmtaber sehr gut überein, eines Theils, daßsolche, welche schon so früh bekunden, daßsie zuverläßig den geistlichen Stand nichtwählen werden, oder daß sie zu diesem Stan-de nicht werden ausgewählt werden können,nicht in dieser ersten Abtheilung des Se-