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Jünglinge das Gymnasium zu verlassenpflegen — und hier wird das Alter ihresEintritts in das Gymnasium angegeben —wird doch wohl nicht zu erwarten sein, daßeine vernünftige Standeswahl, und nun gardie Wahl des geistlichen Standes statt findenkönne; es gehört dazu doch auch Kenntnisseiner selbst, Kenntnis der mit diesem oderjenem Stande verbundenen Pflichten und Ge-fahren, auch hinreichende Kenntnis der Weltu. s. w. Aber die Herren Schreier mögenhiemit vernehmen, daß ich ganz ihrer Mei-nung bin; mögen aber auch bedenken, daßhier nur von einer Worbereitungs-Bildungdie Rede sei; ich will ihnen sagen, wie ichmir die Sache denke.
Das Seminarium müßte zwei Abtheilun-gen haben; die eine, nämlich die erste müßtebestimmt sein für jene, welche noch nicht fä-hig sind, eine vernünftige Standeswahl zutreffen; in dieser Abtheilung müßten die Zög-linge bleiben bis zu dem für die Standes-