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nehmen können von dem, was die Kirche inden erwähnten Anstalten vornimmt, — dieKirche hat in dieser Hinsicht kein Geheim-niß; — Einsicht mag der Staat nehmen,aber nicht Aufsicht, nicht Vormundschaft.
Obgleich die Scminarien unter die Bil-dungs-Anstalten gehören, und also keinembesondern Artikel anzugehören scheinen, so istdoch dieser Gegenstand von solcher Wichtig-keit, daß ich ihn unter einem besondern Ar-tikel behandele, daher