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dung der Gefährdung des ewigen Heils.Jetzt scheint die Ansicht, als gehörtendie Universitäten ausschließlich zum Be-reiche des Staats, obzuwalten; um somehr ist die Kirche verpflichtet, auchfür sich entweder ausschließlich Univer-sitäten zu reclamiren, oder wenigstensin Beziehung auf Alles, was das ewigeHeil gefährdet, oder dem ewigen Heilefrommet.
Daß das Universitätsleben eben nicht geeig-net ist zur Bildung der Zöglinge desgeistlichen Standes, wird wohl Jedererkennen; wie auch daß es dazu noth-wendig der Seminarien bedürfe.
In Beziehung auf das über die Schul-und Bildungs-Anstalten Gesagte bemerke ich:daß ich mit dem für die Kirche in Anspruchgenommenen Rechte, auch für sich ausschließ-lich solche Anstalten zu besitzen, nicht sagenwill, daß der Staat nicht soll Einsicht