III
Recht in jedem Falle bestehen werden,die wechselseitige Freundschaft eben nichtgroß sein könne, und die Worte zwargeändert sind, in der That aber dieseForderung der Gouvernements mit denschon erwähnten in eine Kategorie gehören;Wollten aber die Gouvernements mit ihreran das Episcopat gerichteten Forderung,das einzuholen, nur sagen: daß
sie, wenn das lUneet eingeholt und er-theilt sei, die so vorgenommenen Hand-lungen der bischöflichen Gewalt in denbetreffenden Fällen mit dem weltlichenArme, im Falle die Bischöfe Solchesnachsuchen, unterstützen werden; wo aberdas lUncet nicht nachgesucht oder nichtertheilet ist, solche Unterstützung nichtStatt finden werde; so dürfte dies schwermit der ObliKnlio tuiti0ui>>i zu vereini-gen sein, aber die freie Ausübung derEpiscopal-Gewalt würde auf solche Weisenicht gehemmet, die Selbstständigkeit derKirche nicht verletzet.