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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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sie Akte vornehmen ohne vorläufige Ge-nehmigung Seitens des Gouvernements,solche Akte unerlaubte Handlungenseien? Von dieser Bedeutung des Pin.-vet gilt eben das, was von der vori-gen gilt;

Oder soll die Forderung, daß die Bi-schöfe vorlausig die Genehmigung derGouvernements für ihre Handlungen ein-holen sollen, nur die Frage bedeuten:ob nicht etwa von Staatswegen dagegenErinnerungen zu machen waren, damitnämlich der Staat nicht etwa beschädigtwerde? Wenn Seitens der Bischöfeeine solche Frage in besondern geeigne-ten Fällen, wo wirklich wechselseitigeFreundschaft unterKirche und Staat Stattfände, völlig freiwillig, ohne eine For-derung Seitens der Gouvernements, thun-lich wäre, so sieht doch jeder leicht, daßda, wo die Gouvernements auf diese vor-läufige Anfrage, Seitens der Bischöfe,als auf ein wesentliches Landeshoheits-