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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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Das ^su« mi-Lii, «nein zerfallt in dasenvencli und^su«, richtiger OKIiAntio tuitiouis.

Das .sus envencli kann nur Stattfinden bei von einander unabhängigen, ein-ander coordinirtcn Gesellschaften. Dasenvenlli des Staats, in Beziehung auf eineandere Gesellschaft, ist das Recht, Beschädi-gungen, welche dem Staate Seitens der an-dern Gesellschaften überkommen dürften, vomStaate abzuhalten.

Es findet daher nur Statt in Beziehungauf coordinirte Gesellschaften; in Beziehungauf Gesellschaften, welche dem Staate sub-ordinirt sind, hat der Staat andere Mittel, mehrGewalt; somit schließet das Ansprechen Sei-tens des Staats des ^kuii« enveixli in Be-ziehung auf eine andere Gesellschaft die An-erkennung der Unabhängigkeit dieser andernGesellschaft, daß sie dem Staate nicht sub-sondern coordinirt sei, ein.

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