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und Staat unmöglich anders als durch Wech-sel se i t i g e Fr e u n d sch a ft ausgedrückt wer-den können.
Aber, wird man hier fragen: kann wohlunter einem Staate, dessen Regent nicht ka-tholisch ist, und der katholischen Kirche wech-selseitige Freundschaft sein?
Ich aber frage: was die Konfession desRegenten, da das Bekenntniß zu einer Con-fession eine durchaus persönliche Angele-genheit des Regenten, als Mensch, ist, mitdem öffentlichen Leben des Regenten, alsSolchen, zu thun habe?
Die Kirche, und zwar die dem Staatecoordinirte Kirche, also die katholische Kirche,frommet dem Staate — und wie! — derStaat kann ihrer nicht entbehren — das,denke ich, reichet hin, um hier die Bezeich-nung des Verhältnisses unter Kirche und Staatdurch wechselse-itige Freundschaft zu