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des Herrn, und gehorchen der Kirche, demEpiscopate, den Bischöfen, aber in kirch-lichen Angelegenheiten durchaus Niemandanders; wir nehmen daher, in kirchlichenAngelegenheiten, durchaus von keinem an-dern, als allein von unfern, als vom Hei-lande dazu befugten, Kirchen-Obern Verfü-gungen an.
Und wir Katholiken haben das Recht,ein unantastbares Recht, dessen VerletzungVerletzung der Gewissensfreiheit ist, dasRecht, sage ich, zu fordern, daß die Regie-rungs-Gewalt der Bischöfe, daß sie selbst,daß das ganze Episcopat, der Papst an derSpitze, völlig frei seie, ohne irgend eineanderseitige Einmischung oder Hemmung;so frei, so unabhängig, daß wir die gegrün-dete Zuversicht haben können, daß unsereKirchen-Obern
das Heilsame, und zwar alles Heil-same erkennen wollen und kön-