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1 (1910) Die Immatrikulationen von 1544 - 1656
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LIV
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Einleitung.

der unmittelbar nach der Deposition Königsberg verlassen hatte,durch den Depositor den Rektor um die Eintragung bitten. Vondem im S. 1589 (Nr. 41) immatrikulierten Isaac Bock heisstes:absens inscriptus non iuravit, von Ludwig Caesar, derim W. 1623 (Nr. 51) sich von neuem inskribieren Hess:perMinistrum Publicum ius scholasticum repetiit, von dem imW. 1638 (Nr. 63) die Inskription von neuem nachsuchendenMatthaeus Wydminsky:per tempus absens scholasticum iusrepetiit, von Laur. Wayken, der im S. 1679 (Nr. 45) ein-gezeichnet wurde:propter certas causas absens receptus primoquoque tempore iuramentum praestiturus in praesentia und zu demim W. 1688 (Nr. 34) immatrikulierten Jac. Dölert ist hinzugefügtworden:absens, curante Dno. D. Michaele Behm, ArchipresbyteroHollandino. Der Grund für die Abwesenheit war wohl zumeistin Krankheit zu suchen. So fügt der Rektor des Wintersemesters1642 dem Namen des Marcus Burmesterus die Bemerkung bei:protempore decumbens in Plaute ... ad me scripsit petiitque inscrip-tionem in Academicam matriculam. Burmesterus hatte seinemGesuch eine Empfehlung des Rektors der Marienwerder Schule bei-gelegt. In solchen Fällen genügte eine schriftliche Gehorsamser-klärung. Ausdrücklich verbürgt dies ein Zusatz zum Inskriptions-vermerk des Andreas Ritter im W. 1547 (Nr. 40). Ritter warkrank, lag zu Bett:lecto affixus iurare non potuit, in scriptotamen obedientiam promisit. Erst bei seinem persönlichen Er-scheinen wurde die Vereidigung nachgeholt.

Nach der Zeitfolge, in der die Aufnahme der Universitätsmit-glieder erfolgte, wurden sie vom Rektor in die Matrikel eingetragen.Die Eintragung sollte gleichzeitig erfolgen, und die verschiedeneTinte, wie die verschiedenen Federn, die in manchen Semesterein-zeichnungen sich finden, geben den Beweis, dass der Rektor häufigdie Eintragungen Tag für Tag, wie sie das ganze Semester hindurchund nicht bloss im Beginn, während einer bestimmten Frist, wiedies heute der Fall ist, erfolgten, vorgenommen hat. Sitte ist esjedoch geworden, dass der Rektor sich während des Semesters Auf-zeichnungen machte und erst am Schlüsse seiner Amtszeit zur Ein-tragung der von ihm Immatrikulierten schritt. Es geht diesnicht nur aus der Gleichartigkeit der Schrift hervor, sondernauch aus den Bemerkungen, zu denen sich einige Prorektoren,die nach dem im Laufe des Semesters erfolgten Tode des Rektorsdessen Amtgeschäfte übernahmen, gezwungen sahen. So schrieb