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Suppl. [1] (1908) Das Archiv Gutenberg
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Das Archiv des Hauses Stubenberg.

daß er sie zu einer Erbtochter werde machen lassen, undder Kaiser werde ihm dazu verhelfen, wie es sich einer Hof-dame gegenüber gebührt hätte. Weil aber der Kaiser ge-merkt hat, daß eine solche Erbschaft der alten Erbeinigungdes Stubenbergischen Hauses zuwiderlaufe, die er selbst be-stätigt hatte, hat er deren Bestimmungen in Kraft gelassen.Und das hat auch der jetzige Kaiser der Frau von Fladnitzgegenüber getan. Und das ist wohl der Grund, weshalbHans und Wolfgang von Stubenberg ihre alte Erbeinigungsofort von Maximilian I. noch bestätigen lassen. 1 Der Streitum Gutenberg ging aber trotzdem weiter. Am 29. Jänner 1522entscheidet Sigmund von Dietrichstein einen Streit zwischenErhard von Polheim, Veit von Fladnitz, Wilhelm von Grabenund Klemens von Fladnitz, betreifend gewisse Ansprüche aufGutenberg. 2 Soweit man aus den Urkunden ersieht, wurdeGutenberg trotz der Erbeinigung von dem Mannsstamm desHauses Stubenberg an Magdalena von Stubenberg und ihrenGatten Wilhelm von Graben zur Nutznießung überlassen;wenigstens bittet er im Jahre 1528 den Schwager Wolf-gang, gegen Element Fladnitzer das beste zu tun. Magdalenaheiratete nach dem Tode Wilhelms von Graben Friedrich vonGleinitz 3 und blieb auf Gutenberg: ja sie forderte, wie man demTestamentsentwurf Wolfs von Stubenberg vom Jahre 1533 ent-nehmen kann, auch noch Frauenburg, ohne aber etwas er-reichen zu können. Erst 20 Jahre später fiel Gutenbergwieder an den Mannsstamm des Hauses Stubenberg zurück.Am 22. Januar 1553 bittet Wolf Herr von Stubenberg, ihmdie Herrschaft Gutenberg zuzuschreiben: So ist, heißt es inden Gültenausstandbüchern zu dem gleichen Datum, der edlenAnna, geborenen von Graben, weiland Christophen StadlersWitwe, dann Magdalenen von Radmannsdorf seligen Tochterund Erbin Begehren, daß man ihren Teil des vorbemeltenSchlosses aus dem Gültbuch austue. In gleicher Weisebittet an demselben Tage Christoph von Radmansdorf alsGerhab seines Brudersohnes Walram, Erben der FrauMagdalena von Radmansdorf und des Bernhard Steiger stattseiner Hausfrau gleichfalls Erbin nach derselben Magdalena,daß man ihre beiden Teile aus dem Gültbuche tue. 4 Die

1 Wels 1518, Dez. 16., L.-Arch. Stub. 4./6

2 Orig. St. L.-Arch.

3 TJrk. d. dto. Graz 1529, März 10.

4 Über Magdalena, die schon oben genannt ist, s. unten die Nach-träge zur Stubenbergischen Stammtafel.