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Suppl. [1] (1908) Das Archiv Gutenberg
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Von Prof. Dr. J. Loserth.

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Jahre 1483, daß Otto von Stubenberg damals in Gutenbergwohnte. 1 Im übrigen kam es zwischen ihm und seinenBrüdern der väterlichen Erbschaft wegen zu Streitigkeiten,die am 17. März 1490 durch den kaiserlichen KommissärChristoph von Mindorf, Verweser der Hauptmannschaft inSteier, beigelegt wurden. Es handelte sich um die SchlösserFrauenburg und Gutenberg, zwei Meierhöfe zu Frauenburg,Gülten zu Voitsberg, die Märkte Hundsmarkt und Weiz, danndie Befriedigung der Erbansprüche ihrer beiden SchwesternAnna und Barbara. Die zahlreichen Söhne des Herrn Thomashatten keine männlichen Nachkommen. Der letzte von ihnenwar Balthasar, Domherr zu Salzburg, der trotz seiner geist-lichen Würde weltlichen Besitz aus den Gütern seines Hauseshatte und Belehnungen vornahm. Von Interesse ist einStreit, in den er mit der landesfürstlichen Behörde geriet,als diese von ihm verlangte, die Güter und Hinterlassenschaftseines Bruders herauszugeben, die dieser verbotener Wein-einfuhr wegen verwirkt habe. Es handelte sich aber hiebei,soweit man sieht, nicht um Gutenberg, sondern um Frauen-burg. Gutenberg wurde Witwensitz Barbaras von Stuben-berg, geborenen Baumkircher, die in zweiter Ehe mit Seifriedvon Polheim vermählt war, 2 und es dauerte nun über einMenschenalter, bis es wieder an ein Mitglied des Manns-stammes gelangte. Barbara heiratete in dritter Ehe Veitvon Fladnitz. In einer (nicht datierten) Urkunde liegt einkaiserlicher Befehl vor, worin der Landesverweser von Steier-mark angewiesen wird, Barbara anzuweisen, Gutenberg, dassie unter dem Vorwände, von Andre von Stubenberg eineTochter zu besitzen, zurückbehalte, samt den Briefen etc.an die rechtmäßigen Erben zurückzustellen. Ihr Vorgehenwiderspreche der alten Erbeinigung des Hauses Gutenberg.Daß aber Gutenberg noch 1516 nicht in den Händen desStubenbergischen Mannesstammes war, entnimmt man denAngaben der Steuerbücher im steiermärkischen Landesarchivund einem sehr interessanten Briefe, den Wolfgang Herrvon Stubenberg über die Ansprüche Barbaras an seinenVetter Balthasar schreibt. Da heißt es: Auch der Ober-lieimer hat einstens eine unserer Muhmen (Anna) „aus denFrauenzimmern“ Kaiser Friedrichs genommen, der Meinung,

1 Apostolen I, 37/38; s. aucli Muchar, Urlc.-Reg., S. 34.

2 Barbara v. Baumldrch, Witwe nach Seifried von Polheim,überträgt an Wilhelm von Graben alle Ansprüche auf die Hinterlassen-schaft ihres Gatten. Gutenberg 1512, Januar 6. Orig.-Perg., St. L.-Arch.