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Das Archiv des Hauses Stubenberg.
Wiewohl Otto reichen liegenden Besitz hatte, fiel hievon anseine Tochter Margarethe nichts; sie wurde allerdings sonstreichlich bedacht, mit der für jene Zeit reich bemessenenGeldsumme von 4000 Pfund, die ihr von ihrem Gatten mit10 % jährlich verzinst wird. Zwei Jahre später trat dasHaus Stubenberg wieder mit jenem Hause in verwandtschaft-liche Beziehungen, von dem es den Besitz von Gutenbergerkauft hatte: Am 4. Dezember 1406 verlobte sicli Achazvon Khuenring mit Barbara, der Tochter Ottos von Stuben-berg. Sie erhielt eine Aussteuer von 800 Pfund, die ihr mitdem doppelten Betrage widerlegt wurde. 1 Am 16. Juli 1419teilen Otto, Jakob und Wülfing von Stubenberg die Herr-schaften Stubenberg und Pöllau eines-, Gutenberg des andern-und Mureck des dritten Teiles mit Angabe der Grundholdenund Einkünfte so, daß der zweite Teil — Gutenberg — anJakob, den Landeshauptmann von Steiermark, fiel, 2 derdiesen Besitz demnächst arrondierte, 3 indem er von seinemVetter Otto Besitz in der Weizer Pfarre ankaufte.
In den zahlreichen Stubenberger Urkunden der nächstenZeit ist von Gutenberg selten die Rede. Am 31. Oktober 1461teilen Thomas, Wolfgang und Erasmus von Stubenberg ihrErbe so, daß Kapfenberg einen, Liechtenstein mit denNutzungen und Gülten, so gegen Frauenburg gehören, denzweiten und Gutenberg den dritten Teil bildet. Die Herr-schaft Kapfenberg fällt mit einer Summe aller Nutzungenvon 1090 Pfund an Wolfgang; 4 da laut Urkunde vom 11. Fe-bruar 1463 Liechtenstein und Frauenburg dem jüngsten derdrei Brüder Erasmus als Erbanteil zugewiesen wurden, 5 istersichtlich, daß Gutenberg an Thomas fällt — ein kleinerBesitz für den mit einer reichen Kinderschar — 6 Söhnenund 4 Töchtern — gesegneten Vater. Man wird begreifen,daß von den Söhnen zwei ihre Versorgung im geistlichenStande gesucht haben. Allerdings fielen Thomas schon am14. Juli 1464 die St. Lamprechter Lehen, dann einige andereLehenstücke zu; 6 wir wissen auch von Eigenbesitz, den erbei Radkersburg hatte. 7 Nach Thomas’ Tode fiel Gutenbergan seine Söhne. Wir erfahren aus einer Urkunde vom
1 Notizenblatt IX, 279, Frieß, die Herren von Khuenring, S. CXIII.
* St. L.-Arch. 4741, 4741a, N.-Bi. IX, 303.
3 Orig.-Kop., L.-Arch. 4850.
4 L.-Arch., Urk. 6885 a.
5 Notizenhlatt IX, 282.
6 Notizenhlatt IX, 399, Nr. 563/4.
7 St. L.-Arch. Nr. 7241.