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Suppl. [1] (1908) Das Archiv Gutenberg
Entstehung
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Von Prof. Dr. J. Loserth.

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Burg Gutenberg, das Reinprechts Schwiegertochter Gertraudvon Portia gehörte. Deren Mutter, Hedwig von 'Potendorf,Enkelin Wülfings Herrn von Stubenberg, verkaufte am22. Februar 1383 den Stubenbergern dazu noch ihren ganzenBesitz, den sie „innerhalb des Semmerings und Hartberges ahatte 1 und dasselbe tat ihr Bruder Wülfing von Goldeck 2am 6. Jänner 1340. Fast ein ganzes Menschenalter hindurchwurde an dem Besitze Gutenbergs nichts geändert; erst1365 hören wir von einer Verpfändung von Grundstücken,„die alle inwärts eigen sind zu Gutenberg“. Zwei Jahrespäter verkauft Leupold der Schaffer an Otto von Stuben-berg ein Gut auf der Wegscheid, eine Mühle unterhalbGutenbergs und den Hof in Grapach — Besitzungen, dieübrigens schon Stubenbergisclie Lehen waren. Desgleichenwurden sie 1370 durch einen Ankauf einer Mühle an der Raabunter dem Grillpüchel, zweier Baulichkeiten zu Mayerhofenob Gutenberg und eines Baues auf dem Gaerich vergrößert. 3

In dem Teilungsvertrag vom 18. Dezember 1381, derzwischen Otto, dem dermaligen Senior des Hauses und denSöhnen seiner Brüder Friedrich und Ulrich abgeschlossenwurde, fielen an Otto, unter anderen auch „die ledigen Güterin der Herrschaft Gutenberg, die Kaufgüter daselbst“. Ottobesaß nur eine Tochter namens Margarethe, die in ersterEhe an Hans von Potendorf, in zweiter an Jörg den Stuchsenvon Trautmannsdorf vermählt war. Noch zu Lebzeiten Ottossetzten die Brüder Otto d. J., Jakob, Wülfing und ihr NeffeHans das Erbteil fest, das ihnen nach dem Tode Ottos desÄlteren zufallen soll und das ihnen von ihren Vettern Ulrichund Friedrich verbrieft wurde. Dazu gehörte neben anderemreichen Besitz auch „die Veste zu Gutenberg mit den Hof-stätten, dem Meierhof vor der Veste und zwei am Rossegggelegenen Weingärten nebst einer Wiese, welche „die Stuben-bergerin“ hieß. Das Erbe Ottos des Älteren wurde am13. Oktober 1403 in drei gleiche Teile geteilt, von deneneiner an Friedrich und Ulrich, die Söhne seines BrudersUlrich, der zweite an Otto und Hans, Sohn beziehungsweiseEnkel des zweiten Bruders Friedrich und der dritte an dessenbeide anderen Söhne Jakob und Wülfing fiel. Man siehtaus dieser Teilung, wie genau sich die einzelnen Mitgliederdes Hauses an die Bestimmungen der Erbeinigung hielten.

4 Orig.-Perg., St. L.-Arch., 2038a, 2042b u. Notizenblatt IX, 133.

6 Notizenblatt IX, 135.

6 Orig.-Perg., Spez.-Arch. Gutenberg.