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Suppl. [1] (1908) Das Archiv Gutenberg
Entstehung
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Von Prof. Dr. J. Loserth.

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Vater überlebten Liutold und Ulrich. Liutold hatte keinemännlichen Nachkommen. Von seinen beiden TöchternGertrud und Agnes war jene mit Albero von Khuenring ver-mählt. Der Ehe entsproßten Liutold I., Albero VI. undHeinrich IV. Die zweite Tochter Liutolds, Agnes, war mitOtto von Liechtenstein vermählt. Mit Recht wird bemerkt,daß diese Verschwägerung mit den Khuenringern und Lichten-steinern nicht wenig zu dem Ansehen beigetragen hat, dasdie Wildoner in der Folgezeit besitzen.

Albero von Khuenring gelangte durch seine Heirat mitGertrud von Wildon in den Besitz des Passauer LehensSteyregg in Oberösterreich, dann der Gülten zu Wald undin der Riedmark, von Untertanen und Gülten zu Wildon,dem Markte Weiz und den Vesten Gutenberg, Rädkersburg,Riegersburg u. s. w. 1 Sein Sohn Leutold war es nun, derlaut Urkunde de dato Wien 10. Januar 1288 die VesteGutenberg samt all dem, was dazu gehört, den BrüdernUlrich, Friedrich und Heinrich von Stubenberg um die Summevon 1200 Mark verkaufte. Seit sechshundert und zwanzigJahren befindet sich demnach das Haus Stubenberg in diesemBesitze: denn wenn, wie man den unten folgenden Erörte-rungen entnehmen wird, zeitweise daselbst auch ein anderesHaus wohnte, so gehörte es doch auch mittelbar demHause Stubenberg zu. Hält man die verwandschaft-lichen Beziehungen, die zwischen den Häusern Wildon undStubenberg im 13. Jahrhundert bestanden, im Auge, so wirdersichtlich, daß sich eben nur der Übergang von einem ver-wandten Haus an ein anderes vollzogen hat — eine Tat-sache, von der uns auch die Verkaufsurkunde Kenntnis gibt.Leutold von Khuenring, Schenk in Österreich, nennt hierindie Stubenbergischen Brüder ausdrücklich seine Freunde,d. h. seine Verwandten. Noch liegt die Verkaufsurkundeim Original vor; sie wurde sodann in der zweiten Hälftedes 14. Jahrhunderts nach gewissen Gesichtspunkten inter-poliert und in eine neue Fassung gebracht, auf die hier nichtnäher einzugehen ist. 2 Das Original gibt die Grenzen desGutenberger Besitzes nur in großen Zügen an. Darnachübergibt Leutold seinen Verwandten die Burg Gutenbergsamt allem, was zu ihr innerhalb des Semmerings und Hart-berges gehört und er von seiner Mutter und den Ver-

1 S. hierüber die erschöpfenden Ausführungen Kummers a. a. 0.S. 231.

2 S. die Beilage Nr. 2.