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Titulaturen und Adressen, Ressort- und Rangverhöltnisse Kgl. preussischer Staatsbehörden und Staatsbeamten ...
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Allgemeine Regeln über die Titulaturen.

Titulatur: An den Herrn Hofrach Gehler Wohl-geboren, oder, an Seine Wohlgeboren, den Herrn. Hofrath w.; An Ihre Excellenz, die Frau General-Lieutenantin von Schliefen; An die Frau Inspek-torin Maaß Wohlgeboren.

Bedient man sich des Prädikats Königlich,Welches im Preußischen bei Staatsbedienten allgemeinist, so folgt das Wort Herr allemal hinter der Titu-latur: An des Königlichen Gcheimenraths HerrnMenz Wohlgeborcn.

Wenn das Wort Königlich wegfallt oder nichtgebraucht wird, so kann die Titulatur vor und hin-ter dem Namen stehen; die Negel ist aber, daß diekurzen Titel vor den Namen, die langen Titel aberhinter den Namen gesetzt werden: Än den Herrn Se-kretair Lanz Wohlgeboren; Seiner WohlgeborenHerrn Lanz, Hof-Staats-Sekretair des Prinzen Hein-richs von Preußen Königliche Hoheit.

Um die Deutlichkeit und Zierlichkeit derAufschrift zu befördern, beobachte man folgende Re-geln :

1. Man zeichne die Hauptworte aus, nämlich denNamen und den Ort, indem man beide mit et-was größern und stärkern Buchstaben schreibt, odersie unterstreicht.

2. Die Theile der Aufschrift müssen in einer eben-mäßigen und dem Auge gefälligen Stellungerscheinen. Die Titulatur muß immer ihre eigeneZeile haben, und uie mit dem Namen oder Karak-ter in Eine Zeile zusammengebracht werden. Stehtder Karakter vor dem Namen, so kommt beidesnebst dem Titel Herr oder Frau :c. in Eine Zeile,wenn es der Raum gestatter. Fordert der Karak-ter mehr Raum, so setzt man den Titel Herr w.in die vorhergehende Zeile. Ist der Karakter nochlänger, so nimmt er seine eigene, und der Namedie folgende Zeile ein; Vor- und Zunamen dürfennie von einander getrennt werden. Das Wörtchcnin oder zu") macht immer eine eigene Zeile, und

H Man muß zu und in unterscheiden. In giebt im All-gemeinen den Aufenthalt an, er sei beständig, oder nur einegewisse Zeit dauernd Zu besagt schon eine festere Wohnung,einen bleibeuden Aufenthalt, gleichviel, ob er aus einer wirk-