2g Allgemeine Regeln über die Titulaturen,
2t, An eine Staatsministerin,s. Hochwohlgeborne,
Hochgeehrteste Frau Staatsministerin!
Gnadige Frau!b. Ew. Ercetlenz c. unterthaniger
22. An einen Staatsrath/ Präsidenten und Rath der er-sten Klasse.
s. Hochwohlgeborner Herr,
Hochgebictender Herr Präsident!b. Ew. Hochwohlgeboren c. gehorsamster
23. An eine StaatSräthin, Präsidentin :e.
Nach Maßgabe von No. 22.
24. An einen Rath zweiter Klasse, Direktor, Assessor, Pro-fessor, Doctor w.
s. Wohlgeborner Herr,
Hochgeehrtester Herr (Negierungsrath)!b. Ew. Wohlgeboren c. ergebenster
25. An Beamte, die nicht Räthe sind').
a. Wohlgeborner Herr,
Hochverehrter Herr Kanzleidirektor!
b. Ew. Wohlgeboren o. ergebener
26. An einen Erzbischof, Bischof, g-fürstet-n Abt, Probst,s. Hochwürdigsicr, Durchlauchtigster Fürst,
Gnadigster Erzbischof und Herr!b. Eure Hochwürdigste Durchlaucht c. unterthanigerIst der Erzbischof, Bischof, Abt, ein Graf oderFreiherr, so heißt es: Eure Erzbischöfliche, BischöflicheGnaden.
27. An einen Domherrn, geistlichen Ordens-Ritter,Kanonikus.
e>. Hochwnrdiger, Hochwohlgeborner Freiherr!
Gnädiger Herr!b. Euer Hochwürden Gnaden c.. gehorsamster
ch Das H ochedelgeboren, was sonst diesen Herrn bei-gelegt wurde, ist, wie ich schon oben demerkt habe, fast ganz ausder neuesten Titulatur verschwunden: man findet eS fast nurnoch in der Titulatur der Vorgesetzten an ihre Untergebeue.