Titulatur an Behörden. ^
mußte man die Titulatur nach dem Nauge des Diri-genten und der Mitglieder des Kollegiums einrichten-,man mußte wissen, ob ein Minister im Ko.flegio sitze,oder ob der Dirigent das Prädicat „Präsident oderDirector" führe, ob er adelicher oder bürgerlicherHerkunft sei, und ob die Mitglieder Geheime Rathe,oder andere Näthe und Assessoren seien. Hiernachschrieb man z- B.
An das ehemalige Ober-Schul-Kollegium,
Anrede- Hochwvhlgeborner Herr Freiherr,
Gnädiger und Hochqebietender Herr Geheimer Etats-
Minister und Chef,
Hochwürdige, Hochwohl- und Wohlgeborne, Hochge-
lahrte Herren Präsidenten und Oberschulräthe,JnsenderS Höchst- und Hochzuverehrcnde Herren.Kontext- EuerHochfreiherrliche Excellenz, Hochwürden, Hoch-wohl- und Wohlgeboren.
An das General--Post - Direktorium, dessen ChefMinister war:
Anr. Zum Königl. General-Postdirectorio,
Allerhöchst- und Hochverordnete Herren,
Wirklicher geheimer Etats- und diriqirendcr Minister,auch General-Postmeister, Herren Geheimer Ober-Fi-nanz-, Krieges und Domainen-, auch Geheime Post-Räthe.
Hochwohl- und Wohlgeborne, Höchst- und HochzuehrendeHerren.
Kont- Ew. Hvchfreiherrliche Excellenz, Hochwohl- und Wohl-geboren.
In ähnlicher Form schrieb man an die Provin-zial-, Polizei-, Finanz-, Justiz-, Kriegs-, Ma-gistrats- u. a. Behörden
Alle diese ihre Zeit überlebten Titulaturen, undden damit verbundenen schwerfälligen und Zeit rau-benden Kurialsiil, fühlten die Preußischen Staatsbeam-ten längst; aber es wurde nicht durchgegriffen. Diesgeschah erst durch das Edict über die veränderte Ver-fassung aller obersten Staatsbehörden in der Preu-ßischen Monarchie vom 27. Octbr. 1810.
„Wir wollen," beißt eS in demselben, „daß der noch immerbeibehaltene Kurialsiil, welcher nichts anders ist, als der StildeS gemeinen Lebens längst verflossener Zeiten, in allen seinenAbstufungen von Reskripten und Dekreten und dergleichen, wieWir es längst beabsichtigt haben, durchgängig abgeschafft und,von jeder Behörde, im gegenwärtigen Stil deS gemei-nen Lebens, sowohl an obere, als an die auf gleicher Stufestehenden oder untergebenen Behörden und Personen geschriebenund verfügt werde, wie es in den mebresten andern Staatengeschieht, ohne der Autorität das mindeste zu vergeben. UnserName soll nur Gesetzen, Verordnungen und Ausfertigungen