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Rang ertheilt, als ihnen nach den obigen Bestimmun-gen zukommen wurde, behalten den hohem Nang.Kabincts-Ordre v. 6. Febr. 1824.
d. RangvcrhSltnisse der Justizbeamte'l im Großher-zogthum Posen.
1. Dem Ober-Appcllationsgericht zu Posen kommtder Nang jedes andern Ober-Landesgerichts zu, sowie die Inquisttoriate des GroßhcrzogthumsPosen den Jnquisitoriaten in den übrigen Pro-vinzen gleich zu stellen sind;
2. die Landgerichts - Präsidenten rangiren mit denOber-Landesgerichts-Vice-Prasidenten, die Land-gerichts-Direktoren mit den Ober-Landesgerichts-Rathen, die Landgerichts-Nalhe unmittelbar nachden wirklichen Ober-Landesgerichts-Rathen undvor den Ober-Landesgerichts-Asscssoren, die Land-gerichts-Assessoren mit den letztern;
3. die bei den Friedensgerichten angestellten Nichterund Assessoren gehören Mit den Domänen-Iusiiz-beamten in eine Klasse.
Ein jeder Beamte tragt die Uniform seiner Klassenach den deshalb ergangenen Verordnungen; die Land-gerichts-Nathe tragen die Uniform der Ober-Landes-gerichts-Nathe ohne Epaulets. Kabinets-Ordre v. 6tenFebr. 1824.