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weichenden Werthe in den Casscn bestimmt wurden.Dadurch wird der Agiotage, einem wahrhaft krebsarti-gen Uebcl, das Thor geöffnet; die Staatscaffe gewinnthiebe») wenig, das Meiste fällt in Nebensäckcl. DieseFinanzspeculativn ist eine von denen, die nicht zu denachten und rechten zu zählen ist; sie ist, wie alle so-genannten Caffcnmaneuvres, einer wirklich edcln Re-gierung unwürdig. Mehr hierüber in einem kleinenAufsähe des Anhanges.
Viel gab es ferner in neuem Zeiten der Ben-spiele, daß solche, die bezahlt hatten, aber entwederim Vertrauen auf die Redlichkeit der Empfänger keineQuitung verlangt, oder solche nicht aufbewahrt hatten,nachher aufs neue zur Zahlung angehalten wurden;auch fehlt es nicht an Beyspielcn, daß Zahlungspflich-tige in Berechnung der Münzsortcn und auf mehrereandere Art übernommen wurden. Gegen dergleichenöffentliche Unredlichkeiten, wenn sie erwiesen werden,können die Negierungen nie strenge genug seyn; Raubauf öffentlicher Straße ist nicht schlimmer, als einsolcher Raub durch eiue öffentliche Behörde; bcydcrStrafe sollte billig gleich seyn. ES gilt der Grund-satz, daß ein Beamter öffentlichen Glauben habe, undmit Recht; aber man dehnt diesen Grundsatz zu weitaus. Denn nie darf er rechtlicher Weise gelten, wennder Gegenstand seines Zeugnisses sein Privatinteressebetrifft; hier heißt es: niemand kann Richter, noch