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auf Treu? gegen den Fürsten »), sondern auf gleicheTreue für das Wohl des Landes und jedes einzelnenUnterthanS, und überhaupt auf Wahrheit und Gerechttigieit;
Genaue Instructionen für alle Beamten, einfach,bestimmt, deutlich, aber nicht zu wcitläuftig und insKleinliche gehend.
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Ueber Beamten und Beamtengcist. .
Das Wohl eines Staats hangt vornehmlich vonseine! Beamten und dem herrschenden Beamlengeisteab. In Ansehung dieses Gegenstandes wird hier thcils
') Vielleicht aründet sich darin mit die nicht seltene Erschei-nung, dasi die Beamten im Collisionssallc sich vornehm-lich für daS Interesse des Fürsten gegen die Unterthanen,gewöhnlich gar auf Kosten der Gerechtigkeit, verwenden,nnd sich dadurch empfehlen zu könne» glauben, gerade alswenn ein Fürst ein vom Lande nnd dem Wohl seiner Un-terthanen getrenntes Interesse haben könnte, als wennes nicht jedes guten Fürsten edelstes Streben sey, Vatersein.r Unterthanen, und vor allem strenger Handhabcrder Gerechtigkeit zu scvn. Ein Fürst kann nichts gewin-nen , was er nicht, als Repräsentant seines Landes,selbst wieder verliert. Und selbst bev obwaltender Colli-sion der Interesse ist nur derjenige Beamte, der im Falleder Gerechtigkeit vornehmlich für die Unterthanen als denschwächern Theil zu dem Fairsten rescheiden spricht, wirk-lich achtuiigswerth, und kann nur ans diese Weise seinemFürsten, von dem bloß der schlechte Beamte glauben nnd«»nehmen kann, daß Er eine Ungerechtigkeit wolle, sichempfehlen.