Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
58
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DUM

glücklich und blühend sind; daß es für den Für/stcn kein Heil, kein Wohl, keine Größe gibt, alsdie aufs Wohl der Untcrthane» sich stützt; kurz,daß das Wohl des Fürsten und das der Untcrtha/neu unzertrennlich und aufs innigste in einanderverwebt sind.

Ja, mehr als je möge diese große Wahrheit jetztins pea,tische Leben übergehen! Die ganze Mensch/hcit sagt: Amen.

Ucbcr Verwalk ungsform und allgemeineVerwaltungs / Grundsätz e.

Die Vollkommenheit einer Staatsverwaltung be/ruhet auf ihrer Einfachheit und dem engen Jncimandergreifcn des Ganzen, bepdes nach einfachen, bc/stimmten Gesetzen, unter Beschränkung der Willkühr.Als Hauptgrundsätze der Verwaltung bewahren sichfolgende:

So wenig Behörden als, der Natur und weiserZweckmäßigkeit nach, möglich, zugleich aber genaueVerbindung zwischen Ober/ und Unterbchörden, zwi/schon Anordnung und Vollziehung neben beständigerAufsicht auf letztere;

Bei) den Verwaltungs / Geschäften der An ord/nung: Berathung, collegialischc Verfassung; bei) der