Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
164
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U.ebrigens wegen strenger Gerechtigkeit ") derDomaine gegen ihre Lcistungspflichtigcn Bezugnahmehier auf da» »den §. 4. S. zz f. Gejagte.

Steuer-Crhebii ng.

Groß ist die Erleichterung für die Untcrthanen,wenn sie in kleinen Betragen, wenn sie monathlichihre Steuern entrichten können. Daher sollte dieserGrundsah bei, allen Abgaben feststehen, insbesonderebei) allen nicht sehr wohlhabenden Elasten der Unter-khanen auf diese Stückzahlung fest gehalten werden.Das sichert überdieß eine mehr zu jeder Zeit gleichar-tige Einnahme, und Beispiele haben die Ausführbar-keit bestätigt; bald wird diese promlc Zahlung an ge-wissen Tagen zur Gewohnheit, und es bleibt dann,liebt der Empfangsbeamte Ordnung, dabey immer.

Sodann lag bisher ein großer Druck, besondersder geringeren Volksclastcn in der, in einigen Landerneingeführten Einrichtung, wornach die verschiedenenMünzsortcn in verschiedenartigen, von dem Cours der-selben im gemeinen Verkehr gegen einander ganz ab

'O Wer erinnert sich hier nicht gern an Joachims U. vo»Brandenb n r g Antwort an einen armen Bauer, der denEhursürsten flehend bat, ihm doch zu seinem Rechte znverhelfe», weil er doch auch ein churfürstlicher Unterthan sey.Und wenn du, sagte er, auch ein Türkeoder Heide wärest: so sollte dir doch Recht wiederfahren,um so mehr, da du mein Unterthan bist."