Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
163
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psängcr und sonstige Verwaltungsbeamten, und ebenso strenges Halten darauf;

Endlich doch vor allen Dingel! nie General/ odergrößere Verpachtungen der Dvmanial - > cfälle einesDistricls, eines Anits ic. an Generalpachtcr. Einesolche General / Pachtung ist in d-cr Regel ein offenerBrief einerseits zum Rcichwerdcn auf Unkosten desStaat», andererseits zum schnödesten Druck aller Lei/srungsvflichtigcn. Und was ist ihr Vor heil? Einer/siits Ersvarung von etwas, aber freylich drenfach theucrbezahlter Muhe, andererseits etwaige Erlangung vonVorausbezahlung, Vorschuß, und Zahlung in größereitSummen, aber frcplich nur gegen große» Zinswucher.Wcr denkt insbesondere nicht an die Gräuel dieser Ge/neral.-Pachtungen in Frankreich vor der Revolution!Sic gehörten da freylich zu den Folgen der Finanz/Zerrüttung und zu den Todessprstngen. Aber auch indeutschen Staate», selbst in den bestvcrwalretcn, sindsie nicht ganz fremd. Sah man doch auch hier Bey/spiele schändlichen Drucks und erbitternder Aussaugungdcr Lcistungvpflichrigcu, und blitzschnelles Neichwerdcnder General/Pachter, während das; der Uebcrschuß derDomaineneaffe durch Bauten, selbst höchst widerrecht/lich gesuchte Bauten, immer vermindert, ja fast ver/schlangen wurde. Nein nie, nie General.-Verpach/liiiigen, wenn den Regierungen ihr eigenes Wohl,das Wohl ihrer Lander, ihrer llurcrthancii lieb ist!

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