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1 (1814)
Entstehung
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156
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davon genießen: so müssen sic bcyde es auf eine a>rderc Art anfangen, als solche für eigene Rechnung cul-riviren lassen zu wollen. Dieses letztere kann nur dumit dem größten Vortheil, der keinen größer» Lanh-bau hat, als er ihn füglich selbst übersehe» kann; ßmehr er dabey selbst nebst den Seinigen inttarbeitk»kann und es verstandig thnt, desto höher steigt seinGewinn. Jeder große Gutsbesitzer, welcher alseher von seinen weitläuftigcrn Landgütern den größu»fürr ihn möglichen Nutzen ziehen will, muß sic daherin so kleine Thcilc theilen, als ste von einzelnen Lachwirthen nicht nur füglich übersehen, nein, selbst mihnen unter eigener Handanlcgung cultivirt werde»können. Werden diese einzelnen Thcilc dann an ein-zelne Landbauer verpachtet, und zwar verständig»Weise ans cine längere Reihe von Jahren, und >verständiger in Erbpacht verliehen: siehe, dann ist derSchlüßel zu dem lange so versteckt gelegenen, und dvchso nahe liegenden Geheimnis der besten Bcnntziuizvon Landcigcnthum für große Gutsbesitzer gesunde»,Dieses liegt für den, der seine fünf Sinne gebraucht,und sich in der Welt, mir einiger Kcnntniß von Land-wirthschaft und landwirthschafciichen Verhältnissen, Mgesehen, überdieß landwirihschaf!liehe Gegenden mchc-rer Länder mit etwas verstandigem Blicke beobachte!hat, für diesen liegt das so nahe, daß es keines Be-weises bedarf. Man hat hierin zugleich auch dc»