llcbcr Domainen und D o m a i n e n- V e r w a l t u n g.
Wie man doch so mannichmahl das Kind mitbcm Vade ausschüttet! Man sähe, daß die Doniai-neu hin und wieder schlecht verwaltet wurden, unddaher wenig ertrugen. Da hieß es auf einmahl: wegmit den Domainen, die Cultur des Landes gewinntdadurch, daß sie verkauft werden, und so in Privat-hände kommen. Frankreich fing in seiner revolutio-naircn Crise unüberlegt und unverständig an, sie zuverschleudern, und bald hallte es selbst aus dem Mun-de besserer Köpfe häufig wieder: Weg mit den Do-mainen! Doch -» war ja selbst Smith dieserMeinung!
Sollten denn aber die Domainen wirklich nichtso gut benutzt werden können, als Privatcigenthum?Frcylich dann nicht, wenn die Regierung die Landgü-ter selbst, für eigene Rechnung, cultiviren lassen will;dann freylich eben so wenig,-als jeder andere großePrivat-Grundbesitzer, welcher seine wcitlauftigcn Pri-vat-Landgüter unter fremder Aufsicht durch fremdeLeute cultiviren läßt, solches kann. Das bürgerliche Pri-vatgut und das fürstliche Domainengut machen hierinnicht den geringsten Unterschied. Wollen der Fürstund der große Privat-Laudgutsbesitzer Nutzen von ih.ren Grundgütern und den für sie möglichen Ertrag
') lieber Natienalreichthum Buch V. Cap. U. Abthcil. I.
im zten Bande.