»4Z
ftn (Handlimgsörtcr und Hauptstädte wegen der grö-ßere» Concurrenz abgerechnet) je nachdem die Häuserneuer oder älter sind, ein Drittel bis die Hälfte derMicthe; dann kömmt hicbcp in Rücksicht, daß derFond selbst abnutzt, und die Substanz zuletzt in sichzu Grunde geht; man müßte daher, nach Art derLeibrenten, ein höheres Proccnt davon genießen. Al-lein in der Regel, nur mit gewöhnlicher Ausnahmeder Fa rik- und Handlungsörter und der Hauptstädte,steht schon der Micthprcis, ohne die an sich nothwen-digen Abrechnungen, unter, ja oft weit unter dem lan-desüblichen Zinsfuße gegen das Kauftvcrths-Capital. —Bcy dem Einkommen von Capitalien kömmt an sichfür Arbeit und Anlage nichts in Abzug, dasselbe gehtaber in der Regel nicht über das landesübliche Procent,ein solches Ueberstcigen ist selbst verboten, dagegenkömmt es bei», einigem Rcichthum an Capitalien häu-fig, selbst als gewöhnlich unter demselben. — Hier-nach gibt, in der Regel, an sich allein das Gewerbeeinen Gewinn, ein im engern Sinne reines Einkom-men, nicht die übrigen Arten des Einkommens, jabey dem Einkommen von Grundgürern und Gebäudenkömmt, wie bcy dem Gewerbe, in Rücksicht, daß dasGrundcapital, wie dieses mannichmahl der Fall ist,zum Theil, wohl gar ganz, zinsbar geliehen femkann, wo also selbst die Zinsen an Andere bezahlt wer-den müssen, mithin für sie nach der Regel gar iei«