Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
142
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MW

stabes ist gerade bei) dieser Steuer am schwierigsten, undbei? ihr am wenigsten läßt sich mehr oder weniger Willkührausschließen. In Ansehung des nutzbaren Viehes könnteman durch Aufnahme näher kommen, aber in Anse-hung der Capitalien? Es aus Angabe der Besitzerankommen lassen, ist nicht räthlich; der Redliche stän-de sich dabei) schlechter, als der Unredliche, dem frepesFeld bliebe; eidliche Angabe ist für die Moralität be-denklich, und sicherte bei) dem Unredlichen wenig; auchdrängte sich der Staat hiebey wohl zu sehr in diePrivatgehcimnisse seiner Bürger. Dazu kommt, daßdiese Steuer sich, wenn durch sie der Zweck ganz er-reicht werden soll, nicht bloß auf die Capitalien imengeren Sinne, die zinsbaren, beschränken darf, son-dern sich auf Capitalien im weitern Sinne in gewisserRücksicht erstrecken muß. Die reine Grundsteuer be-zieht sich nähmlich auf den natürlichen Ertrag derGrundstücke, die Gewcrbsteuer auf den Gewinn; aberin den Grundgütern und Gewerben stecken Capitalien,welche bey der Mobiliarsieuer in Rücksicht kommen.Vornehmlich indcß trifft diese Steuer die Capitalistenund Rentenirer, welche ein ordentliches, sa zum Thcilgar ein beträchtliches Einkommen haben, ohne in dieGrund- und Gewerbstcuer zu fallen; sie dient dahervornehmlich dazu, diese gegen ihre Mitbürger in einangemessenes Steuerverhaltniß zu stellen. In Betreffeines ungefähren Maßstabes dieser gegen die Grund-