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rer- und Zimmergescllcn, Dachdecker und dergleichenzu rechnen.
I. Gegen Tagelohn.
Mittclsatz 2 Rthlr., den jährlichen Verdienst zu100 Rthlr. s's. unten über den verhältnißmäßigenMaßstab) angenommen; Erhöhung der Sätze von5 zu ^ Rthlr., je nachdem der Tagelohn der Er«werbart hoher; eben so geringere Sätze bis zu r,Rthlr. rücksichtlich auf Schwächlichkeit und großeFamilie.
II. In Accord oder Stückweise.
Nach Maßgabe dessen, was sie wöchentlich vcr-dienen können.
Mitte lsatz Rthlr., wenn der gewöhnlicheAccordvcrdicnst zu 125 Rthlr. kömmt, mit ver-hältnißmäßiger Steigerung und Minderung.,
Zweyte Hauptclasse.
Gemeine Handwerke r.
Hierhin sind zu rechnen: Grobschmiede, gemeineSchneider und Schuster, Leinweber, Seiler, Holz?schuhmacher, Faßbinder, gemeine Strumpfwirker, Bür-sccnbinder, Nadmacher, gemeine Wagener und der-gleichen.
Milte lsatz 2Z Nthr., unter Steigemng derSätze von ? zu ^ Rthlr. nach Maßgabe der Ge-sellen und Gchülfcn, wozu auch die Lehrlinge nach