dem ersten Lehrjahre, wie auch mitarbeitende ei-gene Kinder des Handwerkers gerechnet werden.
Da, wo Handwerker dieser Art nach örtlich her-gebrachter Gewohnheit gegen Tagelohn arbeiten,sind sie nach den Grundsätzen der ersten Hauptclassezu veranschlagen.
Dritte Hauptclasse.
Profession isten.
I. Bessere Handwerker, z. B. Schlösser,Drechsler, Glaser und Anstreicher, Schreiner undMöbelmacher, Sattler, Gerbcrmeister, Kürschnerund dergleichen; hierhin gehören auch Maurer- undZimmermeister und dergleichen.
Mittelsatz 4 Nthlr. unter Steigerung der Se-tze von ^ zu 7 Rthr. nach Zahl der Gesellen undGchülfen.
II. Lupus-Handwerker, z. B. Tapczirer , Zim-mermalcr. Vergolder, Modeschneider, Kunstsattler,Pelzer und dergleichen.
Mittelsatz ; Rthlr. unter Steigerung wie bey I.
Anmerkung. Da, wo einige Arten Hand-werker vorstehender Art nach örtlich hergebrachterGewohnheit gegen Tagelohn arbeiten, Veranschla-gung nach den Grundsätzen der ersten Hauptclasse.
III. Professionen, welche Handel bey sichführen. z.B. Kupftrschlägcr, Zinngießer, Klemp-