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1 (1814)
Entstehung
Seite
122
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chen haben; diese werden gleich kurzer Hand abgeän-dert , über die übrigen aber nach gehöriger Untersu-chung entschieden. Eine höchst unbillige Einrichtungist in Fallen von Jrrthümern und Unrichtigkeiten dieVerpflichtung der Besteuerten, vor der Einrcichungeiner Bcschwerführung erst die Steuer ganz, einschließ-lich der Jrrthümcr und behaupteten Unrichtigkeiten, wiein Frankreich, bezahlen zu müssen; auch wird durchdie nachhcrigen Abschreibungen und Zurückzahlungen derGeschäftsgang unnöthig verweitlauftigt und erschwert.

Von der Gencraldirection empfangt die Stcucr-Vejirksbchörde die Totalüberstchten, unter Bemerkungder allgemeinen Classcnzahl und des Simplums jederClassenzahl, so wie unter ausgeworfener Summe desganzen Geldbetrags des Simplums zurück, und letz-tere hat darnach den Bcytrag jedes einzelnen Eigcn-thümers zum Simplum zu berechnen. Bei) dieserBerechnung wird der Totalbcsitz der Eigcnthümcr nachden verschiedenen Classcn zum Grunde gelegt, und vondieser so berechneten Liste, welche nun eigentlich Maetrikel ist, wird eine Ausfertigung dem Hebungsbeam-tcn, eine zwcyte der Communal-Behörde zugefertigt.Daß die Berechnung für jeden Eigenthümer im Gan-zen, nicht aber nach jedem einzelnen Grundstücke ge-schieht, erleichtert die Arbeit, kürzet sie ab, und sichertihre Richtigkeit durch Vermeidung so vieler Brüche.

Ein solches provisorisches Tatastcr kann Hey einem