Unter schleifen und Unrichtigkeiten, welchesich aller Sorgfalt bey der Aufnahme und Revisionungeachtet eingeschlichen haben können, bestände dem,nächst allenfalls darin, eine genaue Abschrift der Mut?tcrrolle in den, besuchtesten Wirthshausc, oder abwcch.-ftlnd in mehreren der Comüne, auf längere Zeit znrEinsicht jedes Eingesessenen, unter Verpflichtung de»Wlrths jur Auf- und Rcinbcwahrung, niederzulegen,mit Verstattung von Erinnerungen, (da jeder Tinge.'sessene dabei) intcressirt ist) durch Jedermann, bei) demangeordneten Grundsteuer.'Beamten. Eine solche An.-zeige von Unrichtigkeiten müßte selbst ins Geheim, im.'tcr Verschwcigung des Nahmens des Anzeigenden, jaselbst anonym geschehen können.
Besch »Verführungen der Eigcnthümer überJrrthümcr und Unrichtigkeiten betreffend, sind die er.'sicrn, in so fern etwa ein Grundstück auf seinen Nah-men steht, welches er nicht, sondern ein anderer be-sitzt, oder daß ihm ein Grundstück doppelt zur Lastgesetzt wäre, sofort abzuändern-, in Ansehung der letz-tem ist die behauptete Unrichtigkeit nach Maß oderClaWcirung gehörig nachzuweisen, letztere umcr nah.-mcnclicher Anführung anderer, in geringere Classen ge-stellter Grundstücke als Maßstab. Vc» allen Beschwer-führungcn werden zuerst die, der Murcerrolle zumGrunde liegenden Special.-Declarationen verglichen,ob sich etwa bei) der Anfertigung Versehen eingeschu'