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gen die Meeresfiäche und dergleichen; diese Vormer-kung wird bcy der Vermessung, zu angemessenerBezeichnung in die F uccharren , mit aufgenommen,und dabcy die vorhin erwähnte Special-Statistik, sowie die unten beym provisorischen Steuercataster aus-führlicher erwähnten öronomischen Ortsbeschreibungenzum Grunde gelegt;
d) in die eigentliche Schätzung der na-türlichen F r u chtbarkci t. Für diese gibt uns dieNatur einen Maßstab, nämlich: das Verhältnis desErnteertrags gegen die Einsaat, in Verbin-dung mit dem Gewicht des Schcssclmaßcs, wel-ches letztere die Güte des Naturals bestimmt, so Wikin Verbindung mit dem Strohertrag und derDüngezeit. Nähere Bestimmungen sind: es m»kdabei) ein Durchschnitt von zehn Jahren, welchen Zeit-raum abzuwarten die vorläufige Errichtung eines proviso-rischen Catasters erlaubt,.zum Grunde gelegt werden,und zwar nach gewohnlicher mittlerer Cnltur, d. h. denAckerbctrieb schlechter, so wie außerordentlicher Wirtheausgeschloßen; alle in einer Gegend gewöhnliche Haupr-fruchtartcn, wozu man Weitzcn, Roggen, Gerste undHafer rechnen kann, kommen in den Anschlag; ab»nicht überall wachsen alle gewöhnliche Fruchtartcn, da-her muß, weil zu richtiger Berechnung des wahre»Verhältnisses k-nn Nechnungsglicd fehlen darf, ei»Verhältniß der Fruchtarten gegen einander gefunden