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1 (1814)
Entstehung
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bcude, dauerhafte Arbeit werden: so muß bcy de» eigent/lichen Grundgütern alles Zufällige ausgcschlo/ßcn werden, und nur die nac ü r l ichc Fru ch tba r/keit, der natürliche Ertrag darf dabey in Anschlagkommen, oder mit andern Worten, der Gesichtspunkt darfnur auf reine Grundsteuer, nicht auf gemischte gerichtetseyn. Dafür sprechen überdieß noch folgende besondereGründe: wollte man z. B. die bessere oder schlechtere Cul/-tur, den bessern oder schlechtem Aekcrbetrieb einer Gergcnd, einer Commünc gegen die andere, bcy der AuS/Mittelung des Ertrages in Anschlag bringen: so müßtesich das, will man consequcut seyn, auch auf die gu/tcn und schlechten Wirthe ein und der nähmlichen Ge/meine erstrecken, welches nicht nur die Arbeit der Ab/schätzung - aufs stärkste erschweren, sondern auch dieUngereimtheit mit sich führen würde, dem nachläßigettWirthe eine Prämie zuzuerkennen, dagegen den guten zustrafen, statt daß es vielmehr in der Natur der Sacheliegt, daß dasjenige, was durch besondere Geschicklich/keit, Anlagen und sorgfältigere Cultur dem Bodenmehr, als das Gewöhnliche abgenommen wird, alsErsatz für jene betrachtet werden muß; wollte man fernersogar, wie in Frankreich, selbst kleinere Zufälligkeiten

") Z. V. ob um ein Stück Landes Bänme, Obst- oder Forst-bäume, gepflanzt sind; ob Gärten von einem Gärtner,der ihnen eine höhere Cultur gibt, gebaut werden, odervon Andern; und dergleichen. Werden dann die Bäumeniedergehauen, kömmt der Garten des Gärtners an einen

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