Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
94
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abhängt, sieht mit dem Micthwerthe »iie selten in Ver-hältnis;; in großen Städten steht jener, der KauftWerth, gewöhnlich niedrig, in mittleren hoch gegendiesen, den Miethwcrth, rücksichtlich des Zinsener.'trags vom Capital;

Eben daher, und wegen der häufigen Verände.'rungcn muß die Grundsteuer von Gebäuden jährlicheiner Revision in Ansehung der eintretenden Verände-rungen unterworfen werden;

Um Willkühr auszuschließen, muß der wirklicheMiethwerth, und zwar der örtliche jeder Stadt undCommüne, ansgemittclt werden; es gibt wohl wenigeOerter, selbst in Landgemeinen ^), wo nicht einzelneMicthen Statt fänden; diese, jedoch mit Ausschluß de-

") Die Wohnungen und Gebäude auf dein Lande, wie inFrankreich geschehen ist, als solche von der Grundsteuer,oder eigentlich von der Gebäudcsteuer ausnehmen wollen,vcrmuthlich durch die Meinung begründet, als ob sie alsBedingungen der Ackercultur, der Ertragbarkeit der länd-lichen Grundstücke, also als bloße Pertincnzstücke anzuse-hen seyen, dieses hat an sich keinen haltbaren Grund fürsich. Eben so sind Wohnungen Bedingungen desstädtischen Verkehrs und Erwerbs, und es müßtendann in Landstädten, deren Hauptnahrungszweig Acker- >bau ist» die Häuser von der Gebäudestcuer ebenfalls frei)sepn, ja man müßte selbst in solchen Städten einen Un-terschied zwischen denjenigen Bürgern, welche vom Land-bau leben, und denen, welche städtische Gewerbe treiben,machen, sogar die Unterschiede berücksichtige» , ob je-mand zur Hälfte, zu einem Viertel:c. vom Ackerbau,und zu den übrigen Theilen von städtischen Gewerben