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der Oertlichkeit, z. B. wegen der Nähe großer Kor».'Märkte, wegen Angränzung an schissbaren Flüssen, anFabrikgcgcndey. Hiernach ist auch die Grundsteuer ge-doppelter Art: reine Grundsteuer, und gemischre.Die erste re bezieht sich auf die mitürlichc Fruchtbar-keit, den natürlichen Ertrag; die letztere zugleich mitauf den zufälligen.
Nüeksichtlich dieser Vordersatze, und rücksichtlichdes vorgesteckten Ziels, daß die Arbeit ein bleibendesWerk für alle Zeiten werde, ergeben sich nachstehendeFolgesätze:
Die Gcbäudestcucr ist von der eigentlichen Grund-steuer in der Behandlung zu trennen;
Von den Städten und Commünen werden Grun d-charten unter Verzeichnung der Straßen, Platze, Ee-bäudestellen und Gärten, Nun,mc rn we i se, aufge-nommen, neben diesen aber zugleich sehr genaue Haus-rcgistcr nach Grundfläche, Stockwerken, Bauart, Ne-bengebäuden/und zugehörigen Plätzen und Gärten;
Der Ertrag der Gebäude ist zufällig und wandel-bar, nur der zeitliche Micthwerth, dessen Steigen undFallen in Städten und ländlichen Fabrikgegenden vonden Umständen sehr abhängig ist, bestimmt ihn; alsogibt der Miethwerth allein den Maßstab desErtrages, denn der Kaufwerlh, welcher überdicß in derEinzelheit häufig von zufälligen Umständen, von zu-treffender Cvncurreuz, von Vorliebe un.d dergleichen