mit hohen Schuhen durchgeht, daß folglich in gewisserRücksicht eine Prämie auf Unredlichkeit gesetzt wird;
7) Nachtheilig sind diejenigen Stcuerartcn, wel-che die Freyheit des Verkehrs und der Gewerbe hin-dern ; es geschieht dadurch nicht nur ein Eingriff indie natürliche, im Staate so wenig als möglich zuverletzende Freyheit des Menschen, sondern es störtzugleich das freudige kräftige Gedeihen der Gewerbe,von deren Flor die innere und äußere Kraft einesStaats vornehmlich abhängt;
z) Diejenigen Steuerartcn sind zu vermeiden,womit Offenlegung der geheimeren Privatverhaltnisseder Einzelnen verknüpft ist; denn Achtung gegen diePrivatverhaltnisse und Privatgeheimnisse ist auch derStaat dem Unterthancn als Menschen schuldig;
9) Diejenigen Stencrarten sind die vorzüglichsten,deren Erhebung das wenigste Personal erfordert; dennwenn die Kosten der Erhebung, wo nicht den größ-ten, doch einen verhältnismäßig großen und beträchtli-chen Theil des Betrags der Steuer verzehren: so istdie Erhcbungsart dem Gesetze der Sparsamkeit in denMitteln, der Zweckmäßigkeit und Weisheit zuwider;
10) Je weniger zeitraubend für die Unrcrthancndie Ausmittelung der Steuer nach Gegenstand undBetrag ist, desto zweckmäßiger ist sie; dem Untertha-ncn ohne Noth Zeit rauben, heißt die Wirksamkeitfeiner Kräfte stören, und von seinem Erwerbe zehren.