i i) Ein und der nähmliche Gegenstand darf nichtmchrmahls besteuert werden.
12) Je weniger Arten der Steuern, vermittelstwelcher jedoch alle Unterchanen möglichst nahe nachVerhältnis ihrer Kräfte getroffen werden, desto voll.'kommcncr die ganze Steuereinrichtung.
Ein Steuersystem, welches alle Staatscinwohncrim vollkommensten Verhältniß der Kräfte träfe, waskeine Wünsche übrig ließe: wo fänden wir das beyder Beschränktheit und Unvollkommenheit dieser Weltund der Menschen! Aber das Strebest nach dem mög-lichst Vollkommensten, das ist ein großes Ziel, einStrcbcpunkt, edler, ehrwürdiger Fürsten, Väter ihrerVölker würdig.
Das vielleicht möglichst vollkommene
Steuersystem.
Dieses möglichst Vollkommenste findet sich vielleichtin der Vsrcinigung einer dreyfachen Steuer nach zweck-mäßigen Grundsätzen, unter Beseitigung aller übrigen.Diese drcy Steucrarten sind: Grund- Gcwerb- n.Mo biliar sie »er. Dieselben, welche mit den drcyQuellen aller Ncvcnüen, aller Arten von Einkommen,nämlich den Grundgütcrn, dem nutzbaren Mobiliar-Vermögen, und den Gewerben in harmonischer Bezie-hung stehen, lassen keinen Staatscinwohncr, der einEinkommen hat, der Besteuerung, und zwar, bey zweck-mäßiger Einrichtung, einer ziemlich verhältnismäßigen