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Ncvcnüe; denn vom Capital zehren, heißt den Fondselbst angreifen, folglich ihn zerstören;
4) Von dem reinen Ertrage, der Nevenüe, darfder Staat zn den öffentlichen Bedürfnissen nur einenmäßigen Antheil fordern; der größte und hinlänglicheThcil muß dem ttnterthan zu seinen Privatbedürfnis-seil bleiben. Den» sonst müßte er, nm seine Privat,-bedürfnlsse zu bestreiten, selbst in seinen Fond greifen,welches nach und nach die Verarmung der Unterthanennach sich Ziehen, und so die O.uelle der Steuern er.-schöpfen würde. Uebcrdieß wirkt ein solches Angreifendes Fonds der Unterthanen eine dumpfe Gleichgültig.-keit, eine Muthlosigkeit, eine Lähmung aller Kräfteim Menschen.
5) Diejenigen Steuerarten sind die besten, derenGegenstand am leichtesten und sichersten ausgcniitteltwerden kann, und wobei) Unterschleife mit der meistenSchwierigkeit verknüpft sind;
6) Alle diejenigen Steucrarten sind verwerflich,welche der Redlichkeit des zu Besteuernden vornehm-lich anheimgestellt sind; sie sind verderblich für die,dadurch gar sehr gefährdete Moralität der Unterthanen,auf welche doch das wahre Wohl eines Staats vor-nehmlich beruhet, und deren Beförderung jeder ver-ständigen und weisen Regierung Hauptaugenmerk scpnmuß; sie führen zugleich das Empörende mit sich, daßsie den ehrlichen Mann treffen, indeß der Unredliche