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1 (1814)
Entstehung
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in der Natur der Sache gegründete Rücksichten nichtzn erwähnen, auch nicht zn große Gehälter aussehen;der Maßstab bleibt immerstandesmäßigcr Unter.-halt, und billig wäre zugleich mäßige Versorgung fürWittwe und Kinder, wenn diese solcher bcym Abster-ben des Beamten bedürfen möchten. Hiebe» noch dieErwähnung eines Mißverhältnisses zwischen den Be,-soldungen, welches man mitunter bisher wahrgenom-men hat, z. B. reiche Besoldungen der Finanz,-, Eas-sen.- und der Forstbeamten, indcß den, in den übrigenZweigen der Staatsverwaltung Angestellten das liebeBrot sehr knapp zugemessen ist. Der Grund davonliegt offen, man will der Nothwcndigkeit zn Unter/schleifen begegnen. Aber warum das nur bei) dem In-teresse der öffentlichen Cassen, nicht bcy dem Interesseder Untcrthancn? Gerade als wäre der Staat einvon seinen Bewohnern verschiedener Privatmann.Nein, alle Beamten des Staats sind seine leiblichenKinder, nicht ein Theil derselben leibliche, ein Theitderselben Stiefkinder.

Noch hiebcy die Anführung einer andern, an sichnachtheiligen Einrichtung, welche man hin und wiederantraf, nähmlich Frcyheit einiger Beamten von Steu-ern und von öffentlichen Lasten als Theil ihrer Be-soldung. Dadurch fühlt sich der Beamte über demGesetze; seine Maßregeln werden in der Regel nichtso sorgsam genommen, und es liegt darin ein Stein