Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
59
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bloßen Vollziehung: Einzelheit der Person zu ra-scherer Ausführung, aber collegialische Controlle überdiese Vollziehung durch den Einzelnen;

Einfachheit der Formen überhaupt;

Abschneiden alles Ueberflüßigcn im Geschäftsgänge;

Einfache, nicht zu sehr zusammengesehte, noch inzu großes Detail gehende Gesehe;

Alles Positive möglichst übereinstimmend mit demnatürlichen Menschenverstände, mit der naturlichenBilligkeit nnd mit der Natur der Sache, also untersorgfälliger Vermeidung bloßer Willkühr und leererFormen; ch

Trennung der Polizei), welche, wegen ihrer Wich-tigkeit für das Wohl des Staats, eine ganz für sichbestehende Zwcigvcrwaltung verdient, von der Justiz,auch von andern Acmtern, z. V. von den Casseu-cmpsangcrn, wie auch Trennung des Administrativenund des gleichartigen Empfangs, z. B. Forstvcrwal-tung und Forstempfang;

Weise Sparsamkeil überall, aber nie ins Klein-liche fallend;

Möglichste Publirität rücksichtlich des innernStaas-hauShalts, der zu nehmenden nöthigcu Maßregeln,unter Anführung der wvhlthätigcn Absichten und derGründe, und zwar mit Wahrheit eine solche Pu-blirität gibt Zutrauen und willfahrige Folgsamkeit;

Verpflichtung der sammtlichcn Beamten nicht bloß