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bloßen Vollziehung: Einzelheit der Person zu ra-scherer Ausführung, aber collegialische Controlle überdiese Vollziehung durch den Einzelnen;
Einfachheit der Formen überhaupt;
Abschneiden alles Ueberflüßigcn im Geschäftsgänge;
Einfache, nicht zu sehr zusammengesehte, noch inzu großes Detail gehende Gesehe;
Alles Positive möglichst übereinstimmend mit demnatürlichen Menschenverstände, mit der naturlichenBilligkeit nnd mit der Natur der Sache, also untersorgfälliger Vermeidung bloßer Willkühr und leererFormen; ch
Trennung der Polizei), welche, wegen ihrer Wich-tigkeit für das Wohl des Staats, eine ganz für sichbestehende Zwcigvcrwaltung verdient, von der Justiz,auch von andern Acmtern, z. V. von den Casseu-cmpsangcrn, wie auch Trennung des Administrativenund des gleichartigen Empfangs, z. B. Forstvcrwal-tung und Forstempfang;
Weise Sparsamkeil überall, aber nie ins Klein-liche fallend;
Möglichste Publirität rücksichtlich des innernStaas-hauShalts, der zu nehmenden nöthigcu Maßregeln,unter Anführung der wvhlthätigcn Absichten und derGründe, und zwar mit Wahrheit — eine solche Pu-blirität gibt Zutrauen und willfahrige Folgsamkeit;
Verpflichtung der sammtlichcn Beamten nicht bloß