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der Regierung i» diese Verfassung, und in der per/sönlichcn Tendenz des Regenten, aber dennoch konntenur jener kriechende, knechtische Geist, welcher stch inden repräsentativen Collegicn zeigte, die Constitution zudem bloßen Spiel- und Blendwerk herabsinken lassen,wie es sich dem Auge der Zeitgenossen dargestellt hat.Jndcß hindert das nicht, die Verfassung in den un-cntwcihtcn Grundideen achtnngswcrth zu finden, ob-gleich man mitSicycs auch jetzt noch sprechen mußte:das ist noch nicht die rechte!
Nein, soll eine repräsentative Verfassung in derMonarchie wirklich den beabsichtigten Nutzen für dasWohl des Ganzen gewahren: so müssen die repräsen-tativen Collegicn rücksichtlich der Wahlen sowohl, alsderen inneren Wirksamkeit, von der eingreifenden Ein-wirkung des Monarchen frei) sepn, und selbstständigdastehen. Und eine solche Staatsverfassung werden dieso cdcln und hochherzigen Monarchen unseres Zeital-ters zum Wohl der Völker uns geben, und so ihregroßen Nahmen in der Weltgeschichte zur Verehrungder späten Nachwelt verewigen. Ja, kein Zciraltcrhat die große Wahrheit so lebendig erwiesen, als dasunsrigc, die Wahrheit:
daß Fürst und Staat nur eins find; daß nur derStaat glücklich und blühend ist, dessen Untcrtha-nen es sind; daß ein Fürst nur in so weit großund mächtig ist, als sein Land, seine Unterthancn