fülluug dieser Lücke dem Präfectnrrath , welcher jetzt-bloß als Cameral-Justizdcpuration wirkt, nach ange-messcnen Bestimmungen zu übertragen wäre?
Ob nicht, zur Vereinfachung und Ersparung vonGeld, Kräften und Zeit, die Unterpräfeelcn und Di-sirictsräthe als uunbthig füglich zu entbehren wären,indem die Amtsverrichtungen (Functionen) der Di-srrictsräche füglich durch die Departcmentsräthe, dieder Untcrprafeetcn durch die Maircs, und in einigenwenigen Fällen, etwa bei) der Militairloiung und Aus-musterung durch Beauftragung (Dcputirung) einesPrafccturraths, versehen werden können?
Der vorhin erwähnte Hauptvorwurf, den Mander französischen Verfassung mit Grunde machen kann,trifft thcils eine organische Hauptbescimmnng, therlsdie Ausführung.
Jene vereinigt sich in dem Brenupnnkl, daß derMonarch, wenn er will, Despot sc»n kann, indcMihm zu viel Einwirkung auf die repräsentativen Colle-gien eingeräumt ist. Den Grund davon erklärt dieZeit, da die Constitution zu Stande kam ^). JeneD -
5) Es war der gtc August l8°2, bald nachher, als Napo-leon zum lebenslänglichen ersten Cousul ernannt war",diese Constitution m dificirte sich nachher im Jahr rg-agnur auf das kaiserliche Verhältnis. Damahls stand derKaiser auf der Mittagshöhe seines Ruhms. Er hattemit kräftiger Hand die Zügel dcS in schreckliche Anarchie