24
Gcmeinsinn noch lange fortdauern, wenn auch nurfortkrüppeln; allein die monarchische kann bcy Ehrgeitz,und die despotische bei) Furcht überlcy, dennoch — nurkertkrüppeln. Dieses scheint zu beweisen, daß wir mitden wirklichen Principen der verschiedenen Verfassunggen noch nicht völlig auf dem Reinen sind, und wasdas System Moutcsquieu's vornehmlich fehlerhaft magchen möchte, ist, daß jene Principe die Gesichtspunkteder Gesetzgebungen der verschiedenen Verfassungen ab-geben sollen. Dagegen dürfte die Gesetzgebung allervielmehr von Einem Hauptgcstchtspunkte ausgehen müs-sen , und der ist: Beglückung und Veredelung derStaatsbürger, als der Zweck des Slaatsvcrcins.
Gleichheit der Stände an sich.
Vorzug des einen Standes vor dem andern, desMilitair- vor dem Civil-, des Vürgerstandcs vor demBauernstände ?c. zeigte sich jederzeit höchst nachtheilig.Wohl also, daß auch hier das Bessere erkannt und inAnwendung gebracht wurde.
Gleichheit der Stc»crpfl! chtigkcit.
An den Vortheilcn der bürgerlichen Gesellschaftnimmt jedes Mitglied derselben Theil, jcker genießtden Schutz des Staats. . Nichts ist billiger und liegtmehr in der Natur der Sache, als daß auch jederEinwohner zu den Staatsbcdürfuissen, zu den Steuern