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deswegen das Princip, von welcher der Gesichtspunktder Regierung ausgehe» muß, und vernünftiger Weiseausgeht? In der Despotie ist freplich der Tille desRegenten Gesetz, er ist nicht durch Voltsrcpräsentautenund Grundgesetze eingeschränkt; aber was hindert denRegenten, weise und wohlthatige Gesetze zu geben,und fest auf ihnen zu halten; Hort deswegen die Vercfassung auf, die despotische Form zu haben? — Inder Monarchie soll Ehrgeitz das Princip seim, undhinreichen, die Stelle der Rechtschassinhcit und desiGemeinsinnes zu ersetzen; die Gesetze sollen da die»Stelle der Tugenden vertreten, welche man in dieser^Verfassung nicht nöthig habe. Aber was sind Gesetzeohne deren pünktliche Vollziehung, und wo will maniden Anker für die Vollziehung und Achtung der Gc.-sitze finden, wenn man ihn nicht in der Modalität,in der Tugend, welche nur das Princip der republickanischcn Verfassung seyn soll, aufsucht, und daher sieauch in der Monarchie als Hauptsache befördern muß?ZGezcn Montcsquieu's Principe ist das zu erinnern,A>aß das für die republikanische Verfassung angegebenedie Bedingung der Vollkommenheit dieser Verfassungenthält, daß das für die monarchische angegebene —Behelfsmittel, meist auf kurze Zeit, ist, und daß dasfür die despotische angegebene nur den Mißbrauch alss Bedingung der Verwaltung aufstellt. Die rcpublikacs irische Verfassung kann ohne jene Tugend, ohne jenen