und allen öffentlichen Lasten, verhältnismäßig bcytrage;ein mißtönender Aeeord ist es insbesondere, wenn dieSteuerverwilligcr und Vertheilcr, und nicht ganz billi-gungswerth wenigstens ist es, wenn einzelne Klassen vonEinwohnern, ein Stand, wenn Staatödiener, odersonst einzelne Individuen als Ausnahme steuerfrei)- sind; selbst die Domaincn und der Fürst von seinem^ Privatgnte sind es rechlicher nicht. Die erste Bahn^ zum Bessern hierin hat Frankreich gebrochen, undmehrere Staaten sind seitdem bereits seinem Bcyspielegefolgt. Möge dieser Grundsatz bald in Europa all-gemein scpn!
Allgemeine Mi litair Pflicht ig leit.
Jeder körperlich taugliche Einwohner des Staatsist in der Regel zur Vcrtheidigung des Vaterlandesverpflichtet; und nur Kenntnisse, Geschicklichkeit, aus-gezeichneter Much und Tapferkeit geben Ansprüche ansOfficicrstellcn und höheres Steigen. Häufig lasteteseit der Einführung der stehenden Heere die Militair-pflicht vornehmlich auf den untern Standen; der Kric-gcsdicnst wurde meist bloße Söldnerschaft. Auch daswurde anders, und wird hoffentlich allgemein anderswerden. Johannes von Müller schrieb in Be-ziehung auf einen trefflichen Aufsah über die Conserip-tion im Westfälischen Anzeiger (Nr. 24 und 2z. desJahrgangs igog) in einem Briefe an den Hcrausge-