Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
15
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Aufhören der Casten und Corporationcn.

Alle Casten und Corporationcn, geistliche undweltliche, hatten, in der Regel, zur Zeit ihres Ent-stehens ihren großen Nutzen, um durch vereinigteKräfte einen guten Zweck zu bewirken; aber eben sosehr, in der Regel, arteten sie, war der Zweck er-reicht, bald nachher ans, und stifteten Böses statt desfrüher» Guten. Mit Recht traf daher auch sie derZahn der Revolution, in Frankreich aber leider aufrevolutionairc Art, häufig sogar unter Vandalism.Erfassen wir im übrigen Europa das Gute der Sache,aber auf ruhigem, gemäßigtem, humanem Wege: he-ben wir die geistlichen Orden ans, aber stoßen nichtdie Individuen Hülflos hinaus in die Welt, sichernihren Lebensunterhalt durch nicht zu reiche, aber hin-längliche, redlich und pünktlich, monathlich oder vier-teljährig , ohne kostspielige Certificate auszuzahlendePensionen, verwenden auch die Fonds derselben ihrerAbsicht und der Absicht ihrer Stifter gemäß zu wohl-thätigcn Zwecken, nicht zur Bereicherung der Domaine,welche kein Recht daran hat; heben wir auf die Zünf-te und Gilden, deren frühere Zwecke längst erreicht,deren nachtheilige Einflüße mehr als ein Jahrhundertvergebens der Gegenstand der Gesetzgebung waren,welche unserem Zeitalter nicht mehr angemessen sind,und deren Gutes, was in ihnen liegt, durch polizei-liche Einrichtungen, wovon unten ein Mehrcrcs, best