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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
405
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fünfter Abschnitt. 405

chm an der Weser erschlugen sie allein 128. Personen.

S. Lbrou lVliuci. a^>. risron. D. UI. 809.

f) S. §. 17. 110t. ü.

§. 45.

Beschluß.

Wir können die Carolingische Periode nicht wohl ver-lassen, ohne noch einmal auf sie zurück zu sehen; sie ver-dient es durch die Grösse ihrer Begebenheiten und Verän-derungen. Carl, als der grosse Beschützer des Heerbannsgegen die Macht der Kronbediente, ist auf der Gränze,worauf wir jetzt stehen, fast nicht mehr sichtbar. DieTheilung unter seinen drey Enkeln hat drey große von ein-ander abgesonderte Hauptgefolge g), die man, weil siedurch eine Territoriallinie d) geschieden waren, Reichenennt, hervorgebracht; und der König von jedem hatdie Regel, daß die zu seinem Theile gehörigen Kronbe-dientcn, ihm mit ihren besondern Dienstgefolgen zuziehenmüssen, und diese bedienen sich solcher Regel, um sichzum Nachtheil der Krone und des Heerbanns zu vcrgrös-sern; indem jene sich bald vor ihnen fürchten, und dieserdamit den Unterhalt einer beständigen Dienstmannschaftübernehmen muß, ohne daß die nachherige Wiederverei-nigung jener Reiche hierin eine Veränderung machenkann. Der Krieg hatte sich anfangs in Fehde und Land-wehr getheilt, und zu jener blos die Dienstmannschaft, zudieser aber die ganze Nation geholfen. Aber seitdem jenealles erfüllet und die Nation nicht mehr zum Kriege geübtwird, haben die Grafen und Edelvögte ihr Amt alsHeer-bannöofsicm aus Verachtung niedergelegt, oder blos,

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