fünfter Abschnitt. ?7Z
dcutschland, Frankreich und Jtaiien kammenden Waaren.Dieses geht aus ihrer sage und ehmaiigcn Größe hervor,wie wir denn auch in unserm Stifte Cöl'nische Ellen undGewichte gebrauchen; sie hatte schon Freyheiten in Eng-land ehe an die deutsche Hanse gedacht wurde n). Dochwurde auch schon Leinwand zu Stücken von zwanzig Ellenlang und drey Ellen breit in unserm Stifte gemacht ft),und Leinwand »st wahrscheinlich das erste, was die Cöll-Nischen Kaufleute auf dem Osnabrückischcn Markte ange-kauft habet,. Die Münze des Bischofes war gewiß ge-setzmäßig, und so gtengen zehn Pfennig (ckenurii), wo-von zwölf einen Schilling (tolickum) ausmachten, aufein Loth c) feines Silbers. Für einen solchen Pfennigkaufte nian fünfzehn zweypsündige Roggenbrödte c!),wosür man jetzt bey maßigen Kornpreisen, achtmal so vielSübcr geben wird; zum Beweise, daß das Silber da-mals noch weit seltener und achtmal höher in Werth warals jetzt. Carl der Große und sein Sohn Ludewig habendas Münzrecht für sich behalten e), und ihre Pfennige,mit der Aufschrift palmms moneta oder cttnttmng re-IjZlO st), mögen vorncmlich für Sachsen geschlagen seyn.Sein Enkel Ludeivig scheint zuerst hievon abgegangenzu seyn, und Münzstädte unter der Aufsicht eines Bischofesoder Abtes zugelassen zu haben, wozu die Untreue tt) derkayserlichen Münzmeister in den entlegenen MünzstadtenGelegenheit geben konnte. Die Urkunde Arnolss für un-sern Bischof Egilmar geht blos auf die Erlaubniß eineMünzstätte anzulegen: und die Münzmeister schworen ver-muthlich dem Kayser in des Bischofs Hände. Nach derAnalogie der Cöllmschen Münzen zu urtheilen, hat dieOsnabrückische, wovon sich jetzt keine aus dem Carvlingi«
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